Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Dapagliflozin
Handelsnamen Forxiga
Pharmazeutischer Unternehmer AstraZeneca GmbH
Anwendungsgebiet (1) Dapagliflozin (Forxiga) ist bei erwachsenen Patienten diziert zur Behandlung von unzureichend kontrolliertem Typ-2-Diabetes mellitus in Ergänzung zu einer Diät und Bewegung: - als Monotherapie, wenn Metformin aufgrund einer Unverträglichkeit als ungeeignet erachtet wird, - zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Typ-2-Diabetes. Zu Studienergebnissen im Hinblick auf Kombinationen von Behandlungen, die Wirkung auf die Blutzuckerkontrolle und kardiovaskuläre Ereignisse sowie die untersuchten Populationen, siehe Abschnitte 4.4, 4.5 und 5.1. (2) Dapagliflozin (Forxiga) ist bei erwachsenen Patienten indiziert zur Behandlung einer symptomatischen, chronischen Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion. (3) Dapagliflozin (Forxiga) ist bei erwachsenen Patienten indiziert zur Behandlung der chronischen Niereninsuffizienz. (4) Dapagliflozin (Forxiga) ist indiziert zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren mit unzureichendkontrolliertem Typ-2-Diabetes mellitus in Ergänzung zu einer Diät und Bewegung: -als Monotherapie, wenn Metformin aufgrund einer Unverträglichkeit als ungeeignet erachtet wird; -zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Typ-2-Diabetes.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.12.2012
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag vereinbart
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit Details
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 25.01.2023