Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 6 - Datenaustausch (DA-Vertrag)

In der Anlage 6 zum Bundesmantelvertrag sind die Inhalte der elektronisch zu übermittelnden Abrechnungsgrundlagen im Einzelfallnachweis, Formblatt 3, Arztstammdaten usw. festgelegt. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen über die Datenlieferungen für die Wirtschaftlichkeits- und Zufälligkeitsprüfung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen.