PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 27.06.2013 Blockaden gegen Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte beenden– Krankenkassen fordern gesetzliche Maßnahmen ein

GKV-Spitzenverband Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes am27. Juni 2013

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetzgeber auf, stringente gesetzliche Rahmen- und Organisationsbedingungen für eine nutzenorientierte Telematikstruktur zu schaffen. Für die Krankenkassen ist das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufgrund der erheblichen finanziellen Investitionen, finanziert aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, ohne erkennbaren Mehrnutzen im Vergleich zu der bisherigen Krankenversicherungskarte nicht zu rechtfertigen.

Ziel muss es sein, endlich einen erkennbaren Mehrwert für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bei der Einführung der eGK zu generieren. Das setzt ein gemeinsames Vorgehen von Leistungserbringern, Krankenkassen, Industrie und Politik voraus. Die Krankenkassen haben ihre Verpflichtungen mit immensen Projektinvestitionen erfüllt. Dies auch mit der Überzeugung, dass ein Technologieland wie Deutschland auf eine funktionierende Telematikinfrastruktur mit seinem hohen Nutzenpotential im Gesundheitswesen nicht verzichten kann. Deshalb wurden nahezu alle Versicherten der Krankenkassen mit der eGK ausgestattet und Online-Dienste für den Versichertenstammdatenabgleich stehen zum Einsatz bereit.

Um von dem Mehrwert der Karte profitieren zu können und nicht ausschließlich die höheren Stückkosten der eGK zu tragen, sind Online-Anwendungen zwingend notwendig. Daher muss jetzt die erfolgreiche Einführung der ersten Online-Anwendungen, wie des Fachdienstes Versichertenstammdatenmanagement, der Basisfunktion qualifizierte elektronische Signatur für Leistungserbringer sowie weiterer, z. B. medizinischer Anwendungen (Notfalldatenmanagement, Arz-neimitteltherapiesicherheit, elektronische Fallakte, Kommunikation Leistungserbringer), im Interesse der Patienten und Beitragszahler konsequent vorangetrieben werden.

Diese Zielsetzungen werden von Teilen der Leistungserbringerorganisationen immer wieder unterlaufen. Damit sich die hohen Investitionen in den dringend erforderlichen Aufbau einer Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen endlich auszahlen, sind die Organisationen der Leistungserbringer gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielsetzungen umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere verbindlich einzuhaltende Termine einschließlich finanzieller Sanktionen, sofern diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

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