Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Lebende Larven von Lucilia sericata
Handelsnamen BioBag und BioMonde Freie Larven
Pharmazeutischer Unternehmer BioMonde GmbH
Anwendungsgebiet Lebende Larven von Lucilia sericata (BioBag und BioMonde Freie Larven): Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 01.06.2014
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag durch Schiedsstelle festgesetzt
Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V ungeachtet des Wegfalls des Unterlagen- und Patentschutzes des erstmalig zugelassenen Arzneimittels für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Der höchstens zulässige Abgabepreis ist dem Preisstrukturmodell zu entnehmen. Der pharmazeutische Unternehmer kann das Arzneimittel unterhalb dieses Preises abgeben.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell Details
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 01.03.2024