Wirkstoff | Lebende Larven von Lucilia sericata |
Handelsnamen | BioBag und BioMonde Freie Larven |
Pharmazeutischer Unternehmer | BioMonde GmbH |
Anwendungsgebiet | Lebende Larven von Lucilia sericata (BioBag und BioMonde Freie Larven): Debridement belegter chronischer oder schwer heilender Wunden, wenn eine instrumental-chirurgische Behandlung nicht erwünscht ist. |
Zeitpunkt des Inverkehrbringens | 01.06.2014 |
Erstattungsbetragsverhandlungen | |
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Status | Erstattungsbetrag durch Schiedsstelle festgesetzt |
Erstattungsbetrag | Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V ungeachtet des Wegfalls des Unterlagen- und Patentschutzes des erstmalig zugelassenen Arzneimittels für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Der höchstens zulässige Abgabepreis ist dem Preisstrukturmodell zu entnehmen. Der pharmazeutische Unternehmer kann das Arzneimittel unterhalb dieses Preises abgeben. |
Praxisbesonderheit | keine |
Preisstrukturmodell | Details |
Sonstige Vereinbarungen | keine |
Link zur G-BA Seite | www.g-ba.de/... |
Letzte Aktualisierung | 01.03.2024 |