Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Nepafenac
Handelsnamen Nevanac
Pharmazeutischer Unternehmer Alcon Pharma GmbH
Anwendungsgebiet Nevanac wird bei Erwachsenen angewendet zur Prophylaxe und Behandlung postoperativer Schmerz- und Entzündungszustände bei Kataraktoperationen sowie zur Verminderung des Risikos postoperativer Makulaödeme in Zusammenhang mit Kataraktoperationen bei Diabetikern.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 01.07.2013
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Unterlagen- und Patentschutz abgelaufen
Erstattungsbetrag Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V nach Wegfall der Schutzrechte für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Dieser kann unterschritten werden.
Praxisbesonderheit keine
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 12.10.2022