PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 09.03.2012 Neue Leistung der GKV: Test auf Schwangerschaftsdiabetes sorgt für mehr Sicherheit bei Mutter und Kind

GKV-Spitzenverband

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat das Leistungsspektrum der Mutterschafts-Richtlinien erweitert und übernimmt nun die Kosten für Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes). Jede Frau, die nicht bereits vor ihrer Schwangerschaft nachweislich an Diabetes erkrankt ist, hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf den Test. Gestationsdiabetes zählt zu den häufigsten schwangerschaftsbegleitenden Erkrankungen. Allein im vergangenen Kalenderjahr waren laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) rund 24.000 Schwangere betroffen. Die Zahl der tatsächlich erkrankten Frauen dürfte nach DDG-Schätzungen aber noch wesentlich höher liegen.

Kleiner Test, große Wirkung

Durch erhöhte Blutzuckerwerte während der Schwangerschaft steigen für Mutter und Kind die Risiken für bestimmte Komplikationen. Der jetzt als Screening eingeführte zweistufige Test hilft, Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen das Risikopotenzial zu senken. So haben Studien gezeigt, dass sich mittels der Behandlung die Zahl von Schulterdystokien deutlich reduzieren lässt. Eine Schulterdystokie ist eine kritische Entbindungssituation, bei der das Kind nach Austritt des Kopfes im Geburtskanal stecken bleibt. Dadurch kann es zu Geburtsverletzungen kommen. Bei Müttern mit Schwangerschaftsdiabetes treten Schulterdystokien häufiger auf, da ihre Kinder oftmals überdurchschnittlich schwer und groß sind. Auch diesbezüglich konnten Studien einen positiven Effekt von Gestationsdiabetes-Behandlungen feststellen. Weiterhin steigern hohe Blutzuckerwerte während der Schwangerschaft das Risiko an Präeklampsie zu erkranken. Kennzeichnend für Präeklampsie ist ein erhöhter Bluthochdruck. Eine frühzeitige Erkennung soll dazu beitragen, dass keine Verschlimmerung eintritt und so die Entwicklung einer für Mutter und Kind im schlimmsten Fall auch bedrohlichen Erkrankung vermieden wird.

Standardleistung, aber natürlich freiwillig

Der zweistufige Test auf Gestationsdiabetes wird zwischen dem sechsten und siebenten Schwangerschaftsmonat durchgeführt. Er ist unkompliziert und wenig zeitaufwendig. Ob er tatsächlich in Anspruch genommen wird, entscheidet die Schwangere selbst. Im ersten Schritt erfolgt eine Messung der Blutzuckerwerte, nachdem die werdende Mutter ein Glas mit Traubenzucker getrunken hat. Fällt dieser erste Testschritt positiv aus, untersucht der Arzt in einem zweiten Schritt den Zuckerstoffwechsel genauer. Dabei gilt es zu beachten, dass ein erhöhter Blutzuckerspiegel bei Schwangeren nicht mit einer dauerhaften Diabeteserkrankung gleichzusetzen ist. Leichte Ausprägungen von Schwangerschaftsdiabetes können in den meisten Fällen durch vermehrte körperliche Betätigung und eine Umstellung der Ernährung ausgeglichen werden.

Mit dem Beschluss zur Einführung des Tests auf Schwangerschaftsdiabetes als Standardleistung erweitert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut die bereits bestehenden umfassenden Mutterschafts-Richtlinien. Sie regeln in Deutschland die medizinische Versorgung von Schwangeren. Unter anderem soll ein umfassender Katalog mit regelmäßig stattfindenden Vorsorgeleistungen – zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen und Bluttests – das Wohlbefinden und die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft gewährleisten. Der G-BA als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, dem Patientenvertreter beratend angehören, legt fest, welche Versorgungsleistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Wussten Sie schon? Der Leistungskatalog der GKV wird kontinuierlich erweitert. Ziel ist es, den rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland jederzeit die für sie notwendige Versorgung zur Verfügung zu stellen. Dazu dient auch die ständige Überprüfung und Überarbeitung des Leistungskatalogs durch Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Beratung mit Patientenvertretern. Beispielsweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit Februar 2011 bei unerklärlichen Blutungen des Dünndarms Untersuchungen mit Kapselendoskopen. Diese Untersuchungsform mit tablettengroßen Kameras ist für die Patienten angenehmer und komfortabler als bisherige Methoden.

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