STATEMENT - BERLIN, 03.01.2013 Hand aufhalten ist kein Kavaliersdelikt

GKV-Spitzenverband

„Korruptives Verhalten im Gesundheitswesen, sei es von niedergelassenen Vertragsärzten oder von nicht-ärztlichen Leistungserbringern, ist kein Kavaliersdelikt. Wo Leistungserbringer die Hand aufhalten – und seien es insgesamt auch nur wenige –, geht das zulasten der Patientensicherheit. Denn Patienten können nicht absolut sicher sein, ob eine Verordnung von Arznei- oder Hilfsmitteln rein medizinisch begründet ist oder ob die Entscheidung des Arztes nicht vielmehr durch Marketingstrategien und großzügiges ,Kick-Back‘ beeinflusst ist.

Das Patientenrechtegesetz wäre für den Gesetzgeber eine ideale Möglichkeit gewesen, den klaren Auftrag des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs aufzugreifen und die offenkundigen Lücken im Strafrecht zu schließen. Diese Chance wurde bisher jedoch noch nicht genutzt. Es kommt jetzt darauf an, nicht länger über das „Ob“ nachzudenken, sondern noch in dieser Legislaturperiode parteiübergreifend über das „Wie“ einer bestmöglichen Gesetzesregelung zu diskutieren. Die angeforderten Positionen und Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes liegen auf dem Tisch.

Die bisherigen Argumente der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer verschweigen, dass die bestehenden sozialgesetzlichen oder berufsrechtlichen Verbote derzeit gar nicht wirksam verfolgt und geahndet werden können. Vielmehr muss der Gesetzgeber zuerst den Widerspruch auflösen, wonach vertragsärztlich tätige, angestellte Ärzte von der Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit verfolgt werden können, während für Freiberufler kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Die Vertreter der Ärzteschaft sollten endlich dafür sorgen, dass alle Ärzte die geltenden berufs- und sozialrechtlichen Verbote kennen und nicht nur als bloße Handlungsorientierung einstufen, wie eine empirische Studie der Universität Halle-Wittenberg nachgewiesen hat“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.

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