PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 05.12.2012 Ganz normal für die gesetzlichen Kassen: Der Winter kann kommen - umfangreicher Impfkatalog schützt auch vor Grippe

GKV-Spitzenverband

Winterzeit, Erkältungszeit: Nicht immer handelt es sich dabei um einen harmlosen Schnupfen oder einen kurzzeitigen grippalen Infekt. Im Fall einer „echten Grippe“ (Influenza) ist Aufmerksamkeit geboten, denn gerade bei bestimmten Personengruppen kann sie zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zählen dazu ältere Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, chronisch Kranke und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Ihnen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des RKI sich gegen Grippe impfen zu lassen. Die Kosten dafür übernehmen in diesen Fällen alle gesetzlichen Krankenkassen, Praxisgebühren fallen für den Impftermin ebenfalls nicht an. Auch Menschen, die aufgrund ihres Berufes besonders gefährdet sind, wie zum Beispiel medizinisches Personal, gehören zu den Risikogruppen, für die eine Grippeschutzimpfung empfohlen wird. Hier übernehmen die Arbeitgeber nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften die Kosten der Impfung.

Vor allem ältere Menschen nutzen Grippeimpfung

Für gesetzlich Versicherte, die zu den gefährdeten Personen zählen, verzeichnet die Statistik für 2011über elf Millionen Grippe-Impfungen. Den Großteil davon bildeten mit über 7,7 Millionen Versicherte ab 60 Jahren. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Impfungen übernommenen Honorarleistungen für Ärzte betrugen knapp 76 Millionen Euro. Gegenüber den Jahren 2008 und 2009, in denen Deutschland unter besonders heftigen Grippewellen litt, ist damit ein auffälliger Rückgang der Impfzahlen zu verzeichnen. In diesen Jahren gab es rund 12 Millionen beziehungsweise rund 14 Millionen Immunisierungen. Mit über 2,8 Millionen Grippe-Impfungen war Bayern 2008 bundesweiter Spitzenreiter, 2009 und 2010 lag Nordrhein-Westfalen mit rund drei Millionen beziehungsweise rund 2,4 Millionen Fällen an der Spitze.

Neben der Impfung gegen Grippe übernimmt die GKV für ihre Versicherten die Kosten auch für einen umfangreichen Katalog an weiteren Impfleistungen - derzeit gegen 16 Krankheiten. Die gesamten von der GKV übernommenen Honorarleistungen für Schutzimpfungen betrugen 2011 rund 225 Millionen Euro. Für welche Impfungen die gesetzlichen Kassen die Kosten tragen, richtet sich nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Basis sind die Empfehlungen der STIKO. Über diese sogenannten Pflichtleistungen hinaus, die für alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen übernommen werden, können die einzelnen Kassen auch nicht vom G-BA festgelegte Schutzimpfungen als freiwillige Satzungsleistungen für ihre jeweiligen Versicherten anbieten.

Wer Schutz benötigt, erhält ihn

Von der GKV übernommen werden Impfungen in sämtlichen Lebensabschnitten, für Säuglinge genauso wie für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene und Senioren. Die meisten Immunisierungen finden jedoch im Kindesalter statt. Die Eltern werden daher bei den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 über die anstehenden Impfungen informiert und können ihre Kinder häufig auch gleich impfen lassen. Gefährliche Krankheiten wie Kinderlähmung und Diphtherie konnten in unseren Breitengraden durch Impfungen weitestgehend zurückgedrängt werden. Hierbei handelt es sich um Standardimpfungen, also Immunisierungen, die generell empfohlen werden. Neben diesen Impfungen mit breiter Anwendung gibt es aber auch solche, die, wie bei der Influenza, nur für bestimmte Personengruppen mit erhöhtem Risiko für die Erkrankung empfohlen werden.

Entscheidende Faktoren können dabei neben dem Alter, bestimmten Grunderkrankungen oder dem Geschlecht auch geographische Kriterien sein. Beispiel Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME): Zum Schutz vor dieser durch Zecken übertragenen Erkrankung empfiehlt die STIKO eine aktive Impfung. Doch nicht überall in Deutschland besteht das gleiche Erkrankungsrisiko in Folge eines Bisses. Die Empfehlung richtet sich daher nur an Menschen, die sich in der Zeckensaison zwischen April und November in vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten aufhalten. Entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie übernimmt die GKV dann die Aufwendungen für die Impfungen. 2011 betrug die Zahl der FSME-Impfungen knapp 2,7 Millionen, die dafür von der GKV überwiesenen Honorarleistungen für Ärzte beliefen sich auf rund 19,3 Millionen Euro. Achtung: Diese Impfung schützt nicht vor der ebenfalls durch Zeckenbiss übertragbaren Borreliose, so dass trotz Impfung entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Zeckenbisse (Anti-Zecken-Mittel und entsprechende Kleidung) zu empfehlen sind.

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