STATEMENT - BERLIN, 08.06.2016 eGK/Telematik – Anwendungen in Parallelnetzen im Rahmen von Selektivverträgen

Erklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zur Telematik

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes unterstützt trotz der erneuten, durch die Anbieter verursachten Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Hardwarekomponenten weiterhin die Telematikinfrastruktur (TI) als derzeit einzig sicheres Netz des deutschen Gesundheitswesens. Die Telematikinfrastruktur gewährleistet das für medizinische Daten notwendige, sehr hohe Sicherheitsniveau durch permanente Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das kürzlich verabschiedete eHealth-Gesetz unterstreicht diese Bedeutung an diversen Stellen, insbesondere durch die Klarstellung, dass der elektronische Arztbrief zukünftig nur noch über Dienste der Telematikinfrastruktur versendet werden darf. Bis zur Verfügbarkeit der Telematik-infrastruktur werden allerdings die Nutzung und der Aufbau von potentiell unsicheren Parallelnetzen nicht unterbunden, sondern im Rahmen von Selektivverträgen teilweise sogar gefördert.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes stellt in diesem Zusammenhang fest, dass nach Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur alle Anwendungen, die eine elektronische Übermittlung medizinischer Daten vorsehen und im Rahmen von Selektivverträgen gefördert und finanziert werden, von der gematik als sicheres Übermittlungsverfahren zugelassen und somit in die Telematikinfrastruktur migriert werden müssen. Eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Beitragszahler von Anwendungen in potentiell unsicheren Netzen darf nicht fortgesetzt werden, wenn zukünftig parallel ein durch die Beitragszahler finanziertes sicheres Netz zur Verfügung steht. Die ggf. entstehenden Migrations-, Betriebs-, Bestätigungs- und Zulassungskosten dürfen nicht auf die Gemeinschaft der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung umgelegt werden.