STATEMENT - BERLIN, 07.09.2015 Klinikreform: Unterfinanzierung der Investitionen nicht gelöst

GKV-Spitzenverband Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Krankenhausstrukturgesetz erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

„Die Ausgaben für die Kliniken steigen Jahr für Jahr um mehrere Milliarden Euro. Gleichzeitig haben viele Kliniken finanzielle Probleme und insbesondere das Pflegepersonal ist extrem belastet.

Es hat sich gezeigt, dass mit immer mehr Geld aus den Portemonnaies der Beitragszahler die Probleme bestenfalls gelindert, aber nicht gelöst werden können. Insgesamt führt die Reform zu Mehrkosten für die Beitragszahler, ohne dass eine langfristig tragfähige Lösung der Finanzierungsfragen in Sicht wäre.

Dreh- und Angelpunkt ist der Abbau der vorhandenen Überkapazitäten. Nur wenn die überflüssigen Klinikkapazitäten in den Ballungsgebieten abgebaut werden, stehen ausreichend Pflegekräfte in den Häusern zur Verfügung, in denen sie wirklich gebraucht werden. Eine Strukturbereinigung nützt den Patienten, den Mitarbeitern der Kliniken und den Beitragszahlern. Es ist gut, dass die Bundesregierung hier mit dem in der Reform vorgesehenen Strukturierungsfonds aktiv werden will. Allerdings fällt dieser finanziell viel zu gering aus und die Länder werden weitestgehend aus ihren Finanzierungspflichten entlassen. Hier ist mehr Entschlossenheit der Politik gefordert.

Es gehört zu den modernen Märchen, dass die deutschen Kliniken unter Kürzungen leiden, denn tatsächlich steigen die Zahlungen der Krankenkassen an die Kliniken Jahr für Jahr um Milliardenbeträge. Wurden im Jahr 2004 noch 47,2 Mrd. Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Kliniken überwiesen, waren es 2014 bereits 67,86 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 44 Prozent in zehn Jahren! Und allein im kommenden Jahr sollen mit der Klinikreform über den strukturbedingten Kostenanstieg hinaus 800 Millionen zusätzlich an die Kliniken fließen. Es ist unverständlich, wie einige daraus ableiten können, dass die deutschen Kliniken unter Kürzungen leiden würden.

Erstmals soll Qualität vergütungsrelevant werden, was wir ausdrücklich begrüßen. Aber Qualität darf keine Sonntagsrede bleiben! Wir befürchten, dass die Berücksichtigung von Qualitätskriterien bei der Krankenhausvergütung erst nach der nächsten Wahl beginnt und sich über mehrere Jahre hinzieht. Da es schon über 300 Qualitätsindikatoren gibt, kann man schnell damit anfangen! Natürlich können nicht alle Operationen sofort so bewertet werden, dass man damit die Vergütung danach steuern kann. Aber dort, wo die Qualitätskriterien feststehen, kann man sie in ein, zwei Jahren einführen. Wichtig ist, damit anzufangen!

Krankenhäuser, die unzureichende Qualität liefern, sollten vom Netz genommen werden. Sie sollten diese Leistung nicht mehr erbringen dürfen. Das ist dem Patienten nicht zumutbar. Der Gesetzentwurf sieht vor, für gute Qualität Zuschläge zu zahlen und für schlechte Qualität Abschläge. Abschläge können wir uns allenfalls vorrübergehend bei minderer Qualität vorstellen, so wie eine Mietminderung bei einer Wohnung mit kleinen Mängeln.

Das große Problem der Unterfinanzierung der Investitionen durch die Länder wird mit der Reform nicht einmal ansatzweise angegangen. Das ist der blinde Fleck des Krankenhausstrukturgesetzes. Während Jahr für Jahr zusätzliche Milliarden aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Kliniken fließen, kommen die Bundesländer ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nicht nach. Dabei sind sie sie laut Gesetz für die Finanzierung z. B. von Computertomografen, Röntgengeräten und baulicher Instandhaltung zuständig. Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kliniken Gelder der Krankenkassen zweckentfremden, um teure Geräte zu kaufen statt Pflegepersonal einzustellen.“

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