SMC-B steht für Security Module Card Typ B und ist eine institutionsbezogene Smartcard. Die SMC-B dient der Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution und ist Voraussetzung für den Zugang zur TI.
Die SMC-B ORG trägt lediglich die digitale Identität einer Organisation (daher ORG) und ermöglicht den sicheren Zugang zur TI. Zudem erlaubt sie das Signieren und Ver- bzw. Entschlüsseln von z. B. KIM-Nachrichten. Eine Nutzung von medizinischen Fachanwendungen der TI sowie der Zugriff auf die medizinischen Daten ist nicht möglich, dafür wird eine SMC-B benötigt.
Aus organisatorischen Gründen wurde im Modellprogramm zunächst mit der SMC-B ORG Karte gestartet, da die SMC-B für die Pflege erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar war. Die Beantragung einer SMC-B ORG ist nicht mehr möglich.
Die SMC-B wird im Kontext der Pflege bzw. zur Unterscheidung zur SMC-B ORG teilweise als SMC-B Pflege bezeichnet. Sie lässt auf Grund der enthaltenen Berechtigungen die Nutzung weiterer, über die TI-Fachanwendung KIM hinausgehenden Fachanwendungen zu. Dabei sind die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan und das Notfalldatenmanagement bereits für eine Nutzung durch Pflegeeinrichtungen ausgelegt. Die Rückmeldungen zeigen jedoch, dass hier meist noch die notwendigen Anpassungen in der Pflegesoftware fehlen, um die Anwendungen auch nutzen zu können. Daneben sind für die Zukunft auch noch weitere Anwendungen wie bspw. die eAbrechnung geplant.
Die SMC-B wird vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben. Aktuell werden Anträge von allen Personen bearbeitet, die ihre Berufserlaubnis in einer der 16 deutschen Bundesländer ansässigen Behörde erhalten haben. Zur Beantragung ist ein eHBA notwendig. Der eHBA kann ebenfalls beim eGBR beantragt werden. Die SMC-B verbleibt in der Einrichtung, auch wenn die Inhaberin oder der Inhaber des eHBAs, der zur Beantragung der SMC-B Pflege genutzt wurde, die Einrichtung verlässt.
Auf der Website des eGBR werden aktuelle Informationen zu dem Thema veröffentlicht. Die Beantragung erfolgt ebenfalls online auf der Website.