Projektnehmer
Universität Bremen
Zentrum für Sozialpolitik
Mary-Somerville-Str. 5
28359 Bremen
Laufzeit
10 Monate
Kurzdarstellung des Projektes
Die angekündigte Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments muss auf der Grundlage wissenschaftlicher Expertise, anhand nachvollziehbarer Kriterien und daraus abgeleiteter Empfehlungen erfolgen. Zudem ist eine die Einführung begleitende Evaluation angezeigt, um erzielte Wirkungen in der Begutachtung und im Weiteren auch in den Leistungen für die Pflegebedürftigen der einzelnen Pflegegrade zu überprüfen. Voraussetzung einer validen Evaluation der Reformmaßnahmen ist die Erhebung der Ausgangssituation (Baseline). Damit besteht zugleich die Möglichkeit, Hinweise für eine fachlich-wissenschaftlich begründete Ableitung von Leistungsarten und relativen Leistungshöhen für die einzelnen Pflegegrade auf der Basis aktualisierter Daten zu erhalten.
Das Projekt zielt darauf, den Ist-Zustand der pflegerischen, gesundheitlichen und betreuerischen Leistungen für Pflegebedürftige umfassend zu erheben; es konzentriert sich hierfür auf den stationären Sektor. In die Erhebung sollen 2.000 BewohnerInnen in ca. 40 stationären Pflegeeinrichtungen in verschiedenen Bundesländern eingeschlossen werden.
Das Projekt wird umfassend und aktuell die pflegerische und betreuerische Leistungserbringung in stationären Pflegeeinrichtungen ermitteln. Es wird differenziert für die einzelnen Pflegegrade und in Abgleich mit den geltenden Pflegestufen abbilden, welche Maßnahmen und Leistungen die BewohnerInnen von den unterschiedlichen, in ihre Versorgung involvierten Personen derzeit erhalten. Das Projekt wird zudem Informationen über die Homogenität der Pflegegrade vor dem Hintergrund des Versorgungsaufwands bereitstellen. Auf der Grundlage dieser Informationen können wissenschaftliche Empfehlungen zu den relativen Leistungshöhen gegeben werden.
Darüber hinaus bilden die Daten einen systematischen Referenzwert nicht nur für die Darstellung und Messung pflegerischer und betreuerischer Leistungen in anderen, nicht-stationären Settings der pflegerischen Langzeitversorgung, sondern auch im Hinblick auf längerfristige Wirkungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.