Arzneimittel-Zuzahlungsfreistellungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsfreistellungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.09.2010 Beschluss des GKV-Spitzenverbandes vom 29.06.2010

Der GKV-Spitzenverband hat am 29.06.2010 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 18 Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 SGB V) Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen hat er den 01.09.2010 festgelegt. Arzneimittel der 18 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsfreistellungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsfreigestellten Arzneimittel dieser Festbetragsgruppen in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

Beschluss zu Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (01.09.2010) (PDF, 25 KB)

Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößen­kombinationen (01.09.2010) (PDF, 14 KB)

Erläuterungen zu den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (01.09.2010) (PDF, 95 KB)

Pharmazentralnummern bezogene Text-Datei (01.09.2010) auf der Basis des Produktstandes 01.07.2009 mit den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (TXT, 258 KB)

Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.09.2010) (ZIP, 168 KB)