Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat am 03.11.2008 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 3 Festbetragsgruppen der Stufen 1 und 2 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB V ) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen hat er den 01.01.2009 festgelegt. Arzneimittel der 3 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind von der Zuzahlung freigestellt.
Der GKV-Spitzenverband wird ab Inkrafttreten der Regelung 14-tägig auch die jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel dieser 3 Festbetragsgruppen in den Übersichten auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Folgende Dateien stehen zum Download bereit:
1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2009) (PDF, 30 KB)
3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.01.2009) (PDF, 14 KB)