Vertragsgegenstand sind Übergangsregelungen für die Authentifizierung von Versicherten bei einer ausschließlichen Fernbehandlung im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b BMV-Ä. Perspektivisch sollen über die Videosprechstunde hinaus weitere vertragliche Grundlagen geschaffen werden, um auch bei anderen Anwendungsfeldern der ausschließlichen Fernbehandlung Regelungen für eine verlässliche Authentifizierung zu treffen.