- Vereinbarung über ärztl. Leistungen u. deren Vergütung im Zusammenhang mit vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis nach § 139e Abs. 1 SGB V aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen gem. § 87 Abs. 5c S. 2 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung, Fassung vom: 15.11.2024, Inkrafttreten: 01.01.2025 (PDF, 186 KB)
- 8. Änderung der Vereinbarung über ärztliche Leistungen und deren Vergütung im Zusammenhang mit vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis nach § 139e Absatz 1 SGB V aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen gemäß § 87 Absatz 5c Satz 2 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung (PDF, 150 KB)