Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 33 – HIV-Präexpositionsprophylaxe

Eine HIV-Infektion stellt eine lebenslange, bislang nicht heilbare und unbehandelt potenziell lebensbedrohliche Infektion dar. Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist eine Methode zur Vorbeugung einer HIV-Infektion. Dabei nehmen HIV-negative Menschen ein Medikament ein, um sich vor einer Ansteckung mit dem HI-Virus zu schützen. Die PrEP bildet eine ergänzende Option zu einer umfassenden Präventionsstrategie, d.h. neben der Einnahme des Medikamentes müssen u.a. Maßnahmen zum Schutz vor anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen ergriffen werden.

Die Vereinbarung zum Bundesmantelvertrag regelt die Anspruchsberechtigung sowie die Anforderungen an die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Anspruchsberechtigt für die PrEP sind Versicherte mit einem HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, nachdem sie eine ausführliche Beratung erhalten haben. Aufgrund der Neuheit der PrEP wurden besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die ärztliche Beratung, Untersuchung und Verordnung festgelegt. Der Nachweis der fachlichen Kompetenz muss u.a. durch Hospitationen in Einrichtungen zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten sowie die Teilnahme an Fortbildungen erbracht werden.