Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 30 - Palliativ-medizinische Versorgung

Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, den Betroffenen ein Sterben in selbst gewählter Umgebung bei bestmöglicher Lebensqualität zu ermöglichen. Sie enthält Regelungen zur Indikationsstellung für die Versorgung nach dieser Vereinbarung, zu den konkreten Inhalten dieser Versorgung und zu den Aufgaben, die von den teilnehmenden Ärzten zu erfüllen sind. Als zentrale Qualitätsanforderung wurden fachliche Voraussetzungen an die teilnehmenden Ärzte in Form von definierten theoretischen Kenntnissen und praktischen Vorerfahrungen festgeschrieben.