Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 2b - Digitale Vordrucke

Diese Vereinbarung regelt die Verwendung der in § 4 festgelegten digitalen Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung in einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Während der allgemeine Teil die Grundsätze und unterschiedlichen technischen Vorgaben digitaler Vordrucke beschreibt, regelt der spezielle Teil Einzelfragen zu den Vordrucken. Das Technische Handbuch digitale Vordrucke mit seinen vordruckspezifischen technischen Anlagen (im Folgenden „Technisches Handbuch“) beschreibt die technischen Regeln für die digitalen Vordrucke.