Bundesmantelvertrag - Anlagen

Anlage 1 - Psychotherapie

Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Anwendung von Psychotherapie. Als Psychotherapie gelten die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

Gegenstand dieser Vereinbarung sind auch die in den Psychotherapie-Richtlinien genannten psychotherapeutischen Maßnahmen im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung.