PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 22.11.2024 Krankenhausversorgung reformieren

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes

Stefanie Stoff-Ahnis

Heute befasst sich der Bundesrat nochmals mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Es ist derzeit offen, ob der Bundesrat das Gesetz passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft. Für den Fall der Anrufung des Vermittlungsausschusses ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Gesetz damit praktisch gescheitert ist. Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

„Die vorliegende Krankenhausreform ist besser als die Fortsetzung des jahrzehntelangen Stillstandes im Krankenhausbereich. Der Reformbedarf ist offenkundig. Im Interesse der 75 Millionen gesetzlich Versicherten müssen wir uns schrittweise auf den Weg notwendiger Veränderungen begeben. Wir können es uns nicht erlauben, auf die “perfekte Reform“ zu warten. Ein “Weiter-so“ ohne eine Perspektive für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten wäre ein fatales Signal. Es wäre sicher nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten, wenn der Bundesrat dieses Reformprojekt nun auf der Zielgeraden stoppen würde. Deshalb ist unser Appell an den Bundesrat, die Krankenhausreform passieren zu lassen.“

Krankenhausreform muss Auftakt zu weiteren Reformschritten sein

„In der nächsten Legislaturperiode müsste es aber klar darum gehen, die Krankenhausreform besser zu machen. Es ist wichtig, dass weitere Strukturierungen folgen, die sowohl zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten führen, aber auch die fachlichen Ressourcen von medizinischem Fach- und Pflegepersonal und die Entwicklung der Fallzahlen im stationären Bereich berücksichtigen können. Das Versorgungsangebot muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren und nicht an den Wünschen der Krankenhäuser. Aus Patientensicht muss dann künftig ausgeschlossen werden, dass für den ländlichen Raum geringere Qualitätsmaßstäbe angelegt werden dürfen.

Selbstverständlich erwarten wir von einer neuen Bundesregierung, dass sie die verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus GKV-Beitragsgeldern wieder streicht. Die Zusatzkosten von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr für die gesetzlichen Krankenkassen zur Teil-Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds wären ein zusätzlicher Beschleuniger für weitere Beitragssatzerhöhungen in den kommenden Jahren. Die Augen vor den immer größer werdenden Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verschließen, ist keine Zukunftsoption. Eine undifferenzierte Gießkannenfinanzierung zum Erhalt modernisierungsbedürftiger Strukturen bis zur Umsetzung der Krankenhausreform sind keine Option.

Bei der Reform-Umsetzung in den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, dass das hohe Gut “Gesundheit für alle“ finanzierbar bleibt. Eine konzentrierte, aber gut erreichbare und besser definierte stationäre Versorgung ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Dass erstmals einheitliche Grundlagen für die Krankenhausplanung in 16 Bundesländern geschaffen werden, das ist die eigentliche Errungenschaft des KHVVG.“