ERKLÄRUNG DES VERWALTUNGSRATES - BERLIN, 27.03.2014 Blockade des eGK-Projekts brechen – der Gesetzgeber ist gefordert!

Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes die nachstehende Erklärung zur Telematik verabschiedet:

Das deutsche Gesundheitswesen braucht die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine Telematik-Infrastruktur, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern. Der GKV-Spitzenverband will dieses IT-Großprojekt mit gesellschaftspolitischer Bedeutung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, vorantreiben und zum Erfolg führen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben hierfür bereits sehr hohe Projektinvestitionen getätigt. So summieren sich die Ausgaben für die eGK und den Aufbau der Telematikinfrastruktur seit 2008 auf einen Betrag von rd. 800 Mio. Euro. Diese finanzielle Vorleistung wurde nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sondern auch aus der Überzeugung heraus getätigt, dass die Patienten und Versicherten in Deutschland auf eine funktionierende und nutzenbringende Telematikinfrastruktur nicht verzichten können. Allerdings droht das Projekt finanzielle Schmerzgrenzen zu überschreiten und damit das im Sozialgesetzbuch verankerte Gebot der Wirtschaftlichkeit zu verletzen.

Trotz der Vorinvestitionen der Krankenkassen hat weder die eGK bis dato einen messbaren Nutzen, noch ist eine interoperable Telematikinfrastruktur nutzenbringend etabliert. Im Gegenteil: Aufwändige Sicherheitsmerkmale der elektronischen Gesundheitskarte bleiben ebenso ungenutzt wie die Vorteile einer Online-Infrastruktur. Grund hierfür ist, dass Teile der Leistungserbringerorganisationen immer wieder das Ziel einer transparenten und nutzenbringenden Online-Infrastruktur unterlaufen und eine rückwärtsorientierte offline-Anwendung anstreben. Es ist nicht hinnehmbar, dass hierdurch die Einführung der Telematikinfrastruktur verzögert und derweil ein kostenintensives Parallelnetz aufgebaut wird. Auch die Finanzierung dieses Parallelnetzes und dessen spätere Integration tragen letztlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Einführung einer sicheren und interoperablen Telematikinfrastruktur ist eine Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apothekern und Krankenkassen. Die Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes sieht sich unter den gegebenen Organisationsstrukturen und Interessens- und Mehrheitsverhältnissen innerhalb der gematik inzwischen nicht mehr in die Lage versetzt, den gesetzgeberischen Auftrag adäquat umzusetzen.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert daher den Gesetzgeber dringend auf, die Organisationen der Leistungserbringer gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, um die Zielvorgaben des Gesetzgebers umzusetzen. Hierzu gehört es insbesondere, die Vorteile einer gemeinsam entwickelten Online-Infrastruktur für die Versicherten unverzüglich nutzbar zu machen. Dazu sind sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine für die vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung der eGK vorzugeben. Nur so werden Bedingungen geschaffen, um finanziellen Schaden von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen abzuwenden.

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