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Kurzmeldungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeit des GKV-Spitzenverbandes

Neue Ergebnisse zu den Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung

(01.11.2019) Viele Krankenhäuser versorgen ihre Patientinnen bei gynäkologischen Behandlungen gut. Das zeigt der aktuelle Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für das letzte Jahr. Geht man jedoch in die Details des Berichts wird sichtbar: Bei einigen Krankenhausstandorten bestehen Qualitätsdefizite in der Behandlung.

Bereits zum zweiten Mal hat der G-BA solche Qualitätsergebnisse veröffentlicht, die das typische Spektrum einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abbilden. Anhand von elf Qualitätsindikatoren wird gemessen, ob das Krankenhaus bestimmte strukturelle Vorgaben einhält, ob krankenhausinterne Prozesse dem Standard entsprechen und wie gut die erreichten Behandlungsergebnisse eines Krankenhauses im Vergleich zu anderen sind.

Bei den aktuell vorliegenden Ergebnissen für das Erfassungsjahr 2018 weisen 62 Krankenhausstandorte in mindestens einem Qualitätsindikator eine unzureichende Qualität auf. Zu beachten ist dabei, dass diese Auswertung im Gegensatz zu anderen Analysen in der stationären Qualitätssicherung speziell darauf ausgelegt ist, erhebliche Auffälligkeiten festzustellen. Abweichungen unterhalb dieser Schwelle werden nicht analysiert.

Die detaillierten Ergebnisse sind auf der Website des G-BA veröffentlicht.

Ein Beispiel: 21 Krankenhausstandorte schafften es im Jahr 2018 nicht rechtzeitig, bei Frühgeburten eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt hinzuzuziehen. Ein Strukturfehler, der durch bessere krankenhausinterne Abläufe und Koordinierung vermeidbar ist. Diese Krankenhäuser haben deshalb für diesen Aspekt nur eine unzureichende Qualität attestiert bekommen. Das rechtzeitige Hinzuziehen einer Kinderärztin oder eines Kinderarztes ist bei Frühgeborenen ein unverzichtbarer Standard.

Hintergrund:

Durch das Krankenhausstrukturgesetz wurde erstmals die Krankenhausplanung mit der Qualitätssicherung im Krankenhaus verbunden. Damit werden künftig qualitätsorientierte Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden über den Verbleib oder die Zulassung eines Krankenhauses möglich. Konsequenzen der Krankenhausplanungsbehörden erfolgen voraussichtlich jedoch erst dann, wenn die Qualitätsindikatoren, wie gesetzlich vorgesehen, zwischen „unzureichender Qualität“ und „in erheblichem Maße unzureichender Qualität“ differenzieren können. Diese Differenzierung der Qualitätsindikatoren wird vom G-BA vorbereitet.

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