Rahmenvorgaben

Zur Ausgabensteuerung im Heilmittelbereich werden gemäß § 84 SGB V auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen zwischen Kassen- und Vertragsarztseite Heilmittel-Vereinbarungen geschlossen. Die Basis dafür bilden die auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffenen Rahmenvorgaben für Heilmittel.

Ferner hat der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besondere Verordnungsbedarfe für Heilmittel als Bestandteil der Bundesrahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vereinbart.