Ambulante Leistungen

Das Bild zeigt eine Sprachtherapie mit einem Kind.

Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden können.

Das Bild zeigt eine Schwangere und eine Hebamme.

Hebammen und Geburtshäuser

Die konkrete Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft wird über den Hebammenhilfe-Vertrag geregelt (§ 134a SGB V).

Das Bild zeigt eine Schwester bei der Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe

Versicherte können Haushaltshilfe erhalten, wenn ihnen z.B. wegen Krankenhaus-behandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine im Haushalt lebende Person diesen nicht weiter führen kann.

Häusliche Krankenpflege

Versicherte haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn sich damit eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt; die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.

Eine junge Pflegerin am Bett, in dem eine alte Frau liegt

Außerklinische Intensivpflege

Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.

Fahrkosten/ Krankentransport

Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V besteht, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.

Das Bild zeigt eine Krankenschwester und eine Patientin.

Soziotherapie

Soziotherapie ist für psychisch Kranke gedacht, die häufig nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen.