Beratung und Betreuung

Das Bild zeigt eine Pflegerin beim Kartenspiel mit Pflegeheimbewohnern.

Zusätzliche Betreuungskräfte

Pflegeheime haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des vorhandenen Personals einzustellen. Sie sollen für die bessere Betreuung der Pflegeheimbewohner eingesetzt werden und in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. begleiten und unterstützen. Zur Qualifikation und den Aufgaben dieser zusätzlichen Betreuungskräfte hat der GKV-Spitzenverband Richtlinien herausgegeben.

Das Bild zeigt einen Pflegebedürftigen bei der Beratung.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Der GKV-Spitzenverband hat dazu Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen.

Das Bild zeigt eine Hand beim Ausfüllen eines Antrages.

Pflegestützpunkte

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sind die Pflegestützpunkte zentrale Anlaufstellen, in denen sie kompetente Auskünfte und Beratung zu allen Themen der Pflege erhalten, die erforderlichen Hilfen beantragen können und solche Angebote und Hilfen vermittelt bekommen. Ihre Aufgabe ist es, die Auskunfts- und Beratungsangebote der verschiedenen Sozialleistungsträger zu verbessern und die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote sowie die sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren.