Im Bundesmantelvertrag gemäß § 87 Abs. 1 SGB V werden Regelungen zur Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, zur persönlichen Leistungserbringung, zur Praxisgebühr und zu Überweisungen und Verordnungen getroffen. Derzeit gibt es noch einen BMV-Ä (Primärkassen) sowie einen EKV (Ersatzkassenvertrag).