Beschlüsse des Ergänzten bzw. Erweiterten Ergänzten Bewertungsausschusses (ErgBA und Erw.ErgBA)

Der Ergänzte Bewertungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, welches bis zum Inkrafttreten einer Vereinbarung nach § 116b Abs. 6 Satz 2 SGB V über die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zur Vergütung der Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß § 116b SGB V beschließt. Hierfür wird der Bewertungsausschuss Ärzte, bestehend aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes, um jeweils drei Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes ergänzt.

Ist im Ergänzten Bewertungsausschuss eine übereinstimmende Beschlussfassung aller Mitglieder nicht oder teilweise nicht möglich, wird als Schiedsgremium der Ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen.

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