Schnelleinstieg
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Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben seit 2011 die Möglichkeit, sich zu gesundheitlichen und auch gesundheitsrechtlichen Fragen bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ (UPD) informieren und beraten zu lassen. Dies kann persönlich in 21 Beratungsstellen vor Ort als auch telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Das Angebot ist auch über das Internet zugänglich: www.upd-online.de.
Fast 10 Jahre wurden entsprechende Einrichtungen im Rahmen von zwei Modellvorhaben erprobt:
1. Phase: 2001- 2005
2. Phase: 2006- 2010
Aufgrund der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung hat der Gesetzgeber Ende 2010 in einer Neufassung des § 65 b SGB V geregelt, das bisherige Modellvorhaben in ein Regelangebot zu überführen. Hierfür stellt die Gesetzliche Krankenversicherung jährlich 5,2 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich beteiligt sich die Private Krankenversicherung (PKV) auf freiwilliger Basis mit einem Betrag von 364 000 Euro jährlich für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren an der Finanzierung.
Ziel des Angebots ist neben der Beratung auch die Wahrnehmung einer Seismographenfunktion. Inhalte und Anlässe der Beratung sollen so ausgewertet werden, dass Problemlagen im Gesundheitswesen identifiziert und aufbereitet werden. Entsprechende Erkenntnisse werden in Berichten an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zweimal jährlich (Halb- und Jahresberichte) übermittelt.
Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurde der Auftrag zur Gestaltung des neuen Informations- und Beratungsangebots für die erste Laufzeit von fünf Jahren gemeinsam folgenden Institutionen übertragen:
Das Beratungsangebot wird wissenschaftlich durch das IGES- Institut und durch einen Beirat begleitet, um die Erfahrungen aus der Beratung kontinuierlich und systematisch aufzubereiten.