Patienten- und Verbraucherberatung

Das Bild zeigt die Beratung eines Bürgers durch eine Anwältin.

Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze vom 15. Mai 2023) wurde der GKV-Spitzenverband verpflichtet, ab dem 01.01.2024 eine „Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ zu errichten, das notwendige Stiftungsvermögen bereitzustellen und das Stiftungsgeschäft zu tätigen (§ 65b Sozialgesetzbuch V). Mit der Neuregelung wird das Ziel verfolgt, die seit 2011 als Regelangebot bestehende Förderung von Einrichtungen der Patienten- und Verbraucherberatung, die alle sieben Jahre auszuschreiben war, zu verstetigen. Zweck der Stiftung ist es, für Ratsuchende künftig dauerhaft eine unabhängige und kostenfreie Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechten Fragen sicherzustellen.

Die Berliner Stiftungsbehörde hat zwischenzeitlich die durch das Stiftungsgeschäft vom 6. Dezember 2023 errichtete Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland anerkannt. Das Informations- und Beratungsangebot befindet sich derzeit im Aufbau.

Finanzierung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Der GKV-Spitzenverband hat der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland ab 01.01.2024 jährlich 15 Mio. EUR zuzuwenden; die Höhe der Zuwendung ist in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Absatz 1 SGB IV) anzupassen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können sich anteilig in Höhe von 7 Prozent an den Kosten der Finanzierung beteiligen; in diesem Fall verringert sich die Höhe der Zuwendung des GKV-Spitzenverbandes entsprechend.

Der GKV-Spitzenverband förderte bereits seit 2011 Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die als Regelangebot geförderte Einrichtung trug den Namen "Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)".

Mit dem Informations- und Beratungsangebot sollte die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem gefördert und die gesundheitliche Kompetenz von Nutzern gestärkt werden, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hatte zudem die Aufgabe, Inhalte und Anlässe von Beratungsanfragen auszuwerten, damit hierdurch Hinweise auf Problemlagen im Gesundheitswesen gewonnen werden können. Entsprechende Erkenntnisse wurden von der UPD einmal jährlich in einem Bericht an die bzw. den Patientenbeauftragte/n der Bundesregierung zu übermittelt.

Die durch ein Ausschreibungsverfahren 2015 auf sieben Jahre befristete Förderung der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD gGmbH) endete fristgemäß am 31.12.2022.

Mit dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten hat der Deutsche Bundestag für 2023 eine einjährige Übergangslösung für die UPD geschaffen, die eine zeitlich auf 12 Monate begrenzte Aufgabenübertragung an die UPD gGmbH zu den bis dahin geltenden Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2023 vorsah. Zudem wurde durch die gesetzliche Änderung die Ausschreibung einer unabhängigen Patientenberatung für die Zukunft abgeschafft. Bevor das Angebot der UPD 2011 als Regelangebot der GKV eingeführt wurde, wurden Einrichtungen zur unabhängigen und neutralen Patienten- und Verbraucherberatung 10 Jahre im Rahmen von zwei Modellvorhaben erprobt.

Dokumente und Links

Dokumente zur Modellphase

Monitor Patientenberatung