Weiterentwicklung neuer Wohnformen (Modellprogramm nach § 45f SGB XI)

Das Modellprogramm ist abgeschlossen.

Zwei Pflegebedürftige sitzen im Rollstuhl und unterhalten sich.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurden neue Möglichkeiten zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen im Rahmen eines Modellprogramms geschaffen. Der GKV-Spitzenverband war mit der Umsetzung des Modellprogramms beauftragt. Von 2015 bis 2018 nahmen insgesamt 53 Projekte an dem Modellprogramm teil. Die Förderung der Projekte ist inzwischen abgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat einen Sammelband veröffentlicht, in dem alle Projektträgerinnen und –träger aus dem Modellprogramm ihre Konzepte und Angebote vorstellen und über ihre Erfahrungen in der Projektumsetzung berichten.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Gesamtevaluation des Modellprogramms wurden am 8. Oktober 2018 im Hause des GKV-Spitzenverbandes in einer Abschlussbilanz vorgestellt und sind in einem Bericht veröffentlicht.

Vier Projekttypen

Im Modellprogramm wurde nach vier Projekttypen unterschieden:

  • Projekttyp A: Im Projekttyp A werden Praxisprojekte im Bereich Konzeptentwicklung und Umsetzung gefördert.
  • Projekttyp B: Im Projekttyp B werden Praxisprojekte im Bereich Konzeptumsetzung gefördert.
  • Projekttyp C: Im Projekttyp C wird die Umsetzung von wissenschaftlichen Konzepten gefördert.
  • Evaluationstyp D: Im Evaluationstyp D werden bereits umgesetzte Konzepte in die Evaluation des Modellprogramms aufgenommen.

Ein Ausschnitt aus dem Titelbild der Arbeitshilfe zur Umsetzung neuer Wohnformen

Publikationen zum Modellprogramm

Im April 2020 ist die „Arbeitshilfe zur Umsetzung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige“ erschienen. Sie können diese oder andere Publikationen zum Modellprogramm auf dieser Seite herunterladen.