STATEMENT - BERLIN, 10.06.2014 Jede zweite genau geprüfte Klinikrechnung fehlerhaft

GKV-Spitzenverband

Jede zweite der genau geprüften Krankenhausrechnungen stimmt nicht. Die Krankenkassen prüfen die Krankenhausabrechnungen in einem zweistufigen Verfahren. Dabei werden die Abrechnungen in einem ersten Schritt auf Anzeichen möglicher Fehler durchgesehen. Dies können z. B. zu lange Liegezeiten bei einer leichten Erkrankung sein. In einem zweiten Schritt werden bundesweit rund elf bis zwölf Prozent aller Abrechnungen einer genauen Prüfung unterzogen. Für das Jahr 2012 hat sich gezeigt, dass bundesweit 52,99 Prozent der genau geprüften Krankenhausabrechnungen nicht richtig waren. Im ersten Halbjahr 2013 waren nach vorläufigen Zahlen 52,77 Prozent der genau geprüften Rechnungen fehlerhaft.

Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass die Krankenkassen die Krankenhausabrechnungen prüfen müssen. Wenn eine Krankenkasse ihrer gesetzlichen Prüfpflicht nachkommt und eine geprüfte Krankenhausrechnung richtig ist, dann muss die Krankenkasse dem Krankenhaus eine „Aufwandspauschale“ in Höhe von 300 Euro zahlen. Wenn die Prüfung aber ergibt, dass die Rechnung falsch war und zugunsten der Krankenkasse korrigiert werden muss, dann passiert nichts! Das Krankenhaus muss nur den zu viel erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Angesichts dieser Regelung kann man nur ungläubig den Kopf schütteln. Das ist so, als müsste der Schaffner nach einer Fahrkartenkontrolle dem Fahrgast 50 Euro bezahlen, weil er einen Fahrschein hatte! Wenn er aber keinen Fahrschein gehabt hätte, dann müsste er den lediglich nachträglich kaufen, ohne dass es dafür eine Strafe gäbe. Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein – eine Strafzahlung für Falschabrechnungen, so wie es im richtigen Leben auch eine Strafe gibt, wenn man ohne Fahrkarte erwischt wird. Mindestens muss ein Gleichgewicht hergestellt werden und bei den Krankenhäusern ebenso eine Sanktionierung erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dadurch die Qualität der Krankenhausabrechnungen deutlich besser würde und Beitragsgelder gespart werden könnten.

Um Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf ein klares Verfahren für die Abrechnungsprüfungen verständigen.

Die Regeln für dieses neue Verfahren sollten von der DKG und dem GKV-SV vereinbart werden. Leider sind die Verhandlungen zwischen der DKG und dem GKV-SV an der DKG gescheitert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wollte die Verhandlungen nutzen, um die tatsächlichen Prüfmöglichkeiten einzuschränken. Nun muss die Schiedsstelle eine Lösung bringen.

Was will die DKG?

Eine Krankenhausrechnung wird zum Beispiel wegen der Gabe eines bestimmten Zusatzmedikamentes überprüft. Dabei wird festgestellt, dass es nicht nur die Medikamentengabe nicht gab, sondern dass zusätzlich auch noch Beatmungsstunden abgerechnet wurden, die es ebenfalls nicht gab. Wir sind der Meinung, dass dann beide Fehler korrigiert werden müssten und die Klinik alles Geld, was sie zu viel bekommen hat, zurückzahlen muss. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht das anders: Sie ist der Meinung, da der Grund der Prüfung nur die nicht vorhandene Medikamentengabe war, muss die Klinik nur das dafür zu viel erhaltene Geld zurückbezahlen. Das Geld für die zu viel abgerechneten Beatmungsstunden hingegen sollte die Klinik behalten können - obwohl es diese Beatmungsstunden tatsächlich nie gegeben hat und alle aufgrund der Prüfung wissen, dass diese Abrechnung falsch ist.

Stellen Sie sich vor: Ein Polizist hält ein Auto an, weil einer der Scheinwerfer nicht funktioniert. Dabei stellt er fest, dass das Reifenprofil abgenutzt ist und die Sicherheitsgurte fehlen. Nach dem Prinzip der Deutschen Krankenhausgesellschaft gäbe es einen Strafzettel für das kaputte Licht, die anderen Dinge müsste der Polizist ignorieren und das Auto dürfte weiterfahren.

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