Aktuelle Themen 

Förderung des Aufbaus von Pflegestützpunkten

(04.09.2009) Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen eingerichtet, wenn die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Beteiligen sich auch die kommunalen Alten- und Sozialhilfestellen als Träger an den Pflegestützpunkten, kann der GKV-Spitzenverband den Aufbau solcher Pflegestützpunkte finanziell fördern. Der Höchstförderbetrag je Pflegestützpunkt beträgt 50.000 Euro. Näheres zum Antragsverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie hier

Pflegenoten für die Bewertung und Darstellung der Qualität in der Pflege vereinbart

(01.07.2009) Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI sowie am 17. Dezember 2008 eine ebensolche Regelung für die ambulante Pflege vereinbart.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Qualitätsprüfungs-Richtlinien aktualisiert, sodass ab 01. Juli 2009 die Qualitätsprüfungen nach der neuen Systematik starten können.

Alles Wissenswerte rund um die Pflegenoten finden Sie hier.
 

Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

(30.01.2009) Der Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde am 29. Januar 2009 an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben. Darin werden konzeptionelle Überlegungen zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI aufgezeigt sowie weitere Empfehlungen abgegeben.
Der Bericht des Beirats basiert auf Erkenntnissen aus dem Modellvorhaben „Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“, das vom GKV-Spitzenverband koordiniert und betreut wird.

Mehr Informationen finden Sie hier.
 

Schiedsstelle Qualitätssicherung eingerichtet

(30.09.2008) Mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde festgelegt, dass bis zum 30. September 2008 auf der Bundesebene eine „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ eingerichtet wird. Die Vertragspartner haben sich auf die Geschäftsordnung für diese Schiedsstelle verständigt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Pflege erreicht.

Empfehlungen zur Pflegeberatung beschlossen

(01.09.2008) Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Für die Pflegekassen, für interessierte Beschäftigte und Weiterbildungsinstitute besteht nun Klarheit über die Qualifikationsanforderungen für die Pflegeberatung. Die Betroffenen haben noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis spätestens zum 30. Juni 2011, um die Qualifikationsanforderungen zu erfüllen.

Die Richtlinien nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.  

Die Pflegekassen bieten Ihren Versicherten und deren Angehörigen schon heute Pflegeberatung an (§ 7 SGB XI). Die Pflegeberatung soll spätestens ab 2008 im Sinne eines individuellen Case Managements intensiviert werden. Grundsätzlich soll diese Pflegeberatung durch Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Allen, die sich für eine Anstellung als Pflegeberaterin oder Pflegeberater interessieren, wird empfohlen, sich bei den Krankenkassen zu informieren, ob dort bereits Stellen ausgeschrieben sind oder in Kürze ausgeschrieben werden. Die Krankenkasse muss bei Bewerberinnen und Bewerbern auch darüber entscheiden, ob sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Pflegeberatung nach § 7a SGB  XI erfüllen oder ob und ggf. in welchem Umfang sie zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen.

Die zusätzlichen Qualifikationen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater werden bereits jetzt von Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger angeboten. Sofern Sie an diesen Weiterbildungen interessiert sind, können Sie sich unter anderem an die Schulen und Akademien der Krankenkassen wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Wettbewerbsschutzes hier keine Bildungseinrichtungen ausdrücklich nennen können.

Richtlinie über zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen

(26.08.2008) Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben Pflegeheime die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals einzustellen. Sie sollen für die bessere Betreuung demenzkranker, psychisch kranker und geistig behinderter Pflegeheimbewohner eingesetzt werden. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es, Betroffene in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen,  Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.

Der GKV-Spitzenverband hat am 19. August 2008 die Richtlinien über die zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen beschlossen, die deren Aufgaben und die erforderlichen Qualifikationen regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Betreuungskräfte-Richtlinien am 25. August 2008 genehmigt. Somit wurden zeitnah die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Bildungseinrichtungen  entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen konzipieren und anbieten können und die Pflegekassen mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen Vergütungszuschläge für die zusätzliche Betreuung der betroffenen Heimbewohner vereinbaren können.
Die Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Bis April 2009 wurden bereits 4.200 Verträge über zusätzliche Betreuungskräfte geschlossen.