Zukunftsmodell Selbstverwaltung
Das Prinzip der Selbstverwaltung beruht auf einer einfachen Erkenntnis: Wenn die Betroffenen ihre Angelegenheiten selbst regeln, tun sie dies meist unbürokratisch, problemorientiert und praxisnah. Deshalb findet sich dieses demokratische Element in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Deutschland. Auch die soziale Absicherung im Krankheitsfall war von Anfang an staatsfern organisiert und hat sich seither als Garant für ein freiheitliches und pluralistisches System erwiesen, das für alle Versicherten eine medizinisch hochwertige Versorgung garantiert. Das Selbstverwaltungsprinzip zeichnet sich aus durch die von staatlichen Einflüssen möglichst freie, eigene und selbstständige Verwaltung durch diejenigen Arbeitgeber und Versicherten, die an den sozialen Sicherungssystemen beteiligt sind. Ausdruck der Selbstverwaltung sind die zumeist paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertretern (bei den Ersatzkassen gibt es nur Versichertenvertreter) besetzten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger. Dabei bilden die Sozialversicherungswahlen bei den einzelnen Krankenkassen das demokratische Kernstück der Krankenversicherung. Sie finden alle sechs Jahre statt, sind frei und geheim. Versicherte und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppe getrennt aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei den Ersatzkassen allerdings werden die Selbstverwaltungsgremien ausschließlich aus Vertretern der Versicherten gebildet.
Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden 2011 statt.
Die Selbstverwaltung ist das fundamentale Prinzip der Sozialversicherung. Dies gilt auch für den GKV-Spitzenverband. Jede Kasse entsendet je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden die Ersatzkassen, die je zwei Versichertenvertreter stellen. Das Stimmengewicht der Delegierten orientiert sich am Marktanteil ihrer jeweiligen Krankenkasse. Die Mitgliederversammlung wählt alle sechs Jahre sowohl ihren eigenen Vorsitzenden als auch die Mitglieder des Verwaltungsrates. Der hauptamtliche Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt, der ebenfalls über den Haushalt beschließt. Durch dieses bewährte Verfahren kann sichergestellt werden, dass die Interessen der Krankenkassen und ihrer 70 Mio. Versicherten auch in Zukunft optimal vertreten werden.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat 41 Mitglieder, die die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Krankenkassen sind. Sie treffen die gesundheits- und sozialpolitischen sowie strategischen Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes, definieren Ziele für die Vertragsverhandlungen im Gesundheitswesen, legen Rahmenvorgaben für den Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb der Krankenkassen fest und beschließen die Satzung und den Haushalt des GKV-Spitzenverbandes.
Die Vorsitzenden des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes sind
Dr. Volker Hansen und Christian Zahn.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats finden Sie hier.
Sitzungstermine
Der Verwaltungsrat tagt viermal im Jahr. Die Sitzungstermine und –orte finden Sie
hier.
Satzung
Die Satzung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.