Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der gesetzlichen Krankenversicherung lehnen die mit dem 3. AMG-Änderungsgesetz beabsichtigte Neuregelung ab, die Vorstandsverträge der gesetzlichen Krankenkassen, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes unter den Zustimmungsvorbehalt durch die Aufsichtsbehörden zu stellen. Dieses Vorhaben ist ein ungerechtfertigter und unsachgerechter Eingriff in die Rechte der sozialen Selbstverwaltung.