Pressegespräch am 23. Juli 2008:

Weiterentwicklung der stationären Versorgung

Mit dem Ende der Konvergenzphase der diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG = Diagnosis Releated Groups) soll der künftige ordnungspolitische Rahmen im Krankenhaus neu geregelt werden. Der GKV-Spitzenverband macht sich für ein Gesetz zur Krankenhausreform stark, das den Wettbewerb der Kassen im stationären Bereich ermöglicht und die Finanzierung der Kliniken bei ausgewogener Lastenverteilung zwischen Kassen und Bundesländern zukunftssicher macht.

Länder sollten ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen

Verhältnis der Länderinvestionen zu Gesamtkosten der KH lt. Destatis zzgl. Investitionskosten nach Art 14 GG

Vage Bekenntnisse der Bundesländer zur Sicherstellung der stationären Versorgung - wie jüngst im Plöner Papier der Gesundheitsministerkonferenz - reichen da nicht aus, denn seit Jahren sind die Investitionen ihrerseits rückläufig.

Die Krankenkassen zahlen in diesem Jahr über 50 Mrd. Euro an die Kliniken. Im nächsten Jahr kommen noch einmal rund 1,5 Mrd. Euro aus der Grundlohnsummensteigerung, der auslaufenden Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung und dem Wegfall des so genannten „Sanierungsbeitrags“ dazu. Wenn die Bundesländer ihren finanziellen Verpflichtungen genauso nachkämen wie die Krankenkassen, wären die Krankenhäuser insgesamt gut finanziert.

Berechnungs- und Belegungstage indexiert (1999=1) und Personal im Pflegedienst Vollkräfte im Jahresdurchschnitt indexiert (1999=1) lt. Destatis

Der Rückgang der Pflegekräfte in den Krankenhäusern ist größtenteils der veränderten Versorgung geschuldet, denn die Anzahl der Pflegetage sinkt. So kommen auf eine Pflegerin bzw. einen Pfleger trotz des Rückgangs der Anzahl der Pflegekräfte im Schnitt statt 507 Belegungstage (1999) nur noch 475 Belegungstage (2006).

Wer Tariflohnsteigerungen abschließt, wie jüngst die Krankenhäuser in ihren Verhandlungen mit den Gewerkschaften, sollte nicht darauf spekulieren, dass Dritte die Rechnung zahlen. Der GKV-Spitzenverband wird sich dagegen wehren, dass die Tariflohnsteigerungen einfach an die Beitragszahler durchgereicht werden.

Wettbewerb durch Selektivverträge ermöglichen

Ein neues Gesetz sollte den Krankenkassen und den innovativen Krankenhäusern endlich Freiräume eröffnen, damit das Wort Wettbewerb auch im stationären Bereich gelebt werden kann. In der stationären Versorgung dominiert heute nach wie vor die gemeinsame und einheitliche Budgetverhandlung. Einen echten Effizienzgewinn brächten dagegen Selektivverträge – also freiwillige, spezifische Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern.

Die Versorgung der Patienten und Patientinnen ist im kommenden Jahr auch ohne eine Krankenhausreform gesichert. Wenn der Politik zu einer echten Reform derzeit die Kraft fehlt, sollte man auf ein durch die Länder zustimmungspflichtiges Gesetzgebungsverfahren verzichten. Lieber keine Reform als eine schlechte.

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