Über zwei Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Davon werden über 1, 3 Millionen ambulant durch Angehörige oder Pflegedienste betreut, fast 660.000 leben in Heimen. Die Anzahl der Leistungsempfänger aus der sozialen Pflegeversicherung steigt seit deren Einführung kontinuierlich an.
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sind wichtige Leistungen für die Versicherten verbessert worden:
- schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären (nur Stufe 3) Leistungen
- Verbesserung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demente)
- Verbesserung bei Tages- und Nachtpflege
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation
- Ausbau der Pflegeberatung (Fallmanagement, Pflegestützpunkte)
- schnellere Verwaltungsverfahren (u.a. Entscheidung bei Antragsstellung innerhalb von fünf Wochen, Begutchtung durch den MDK innerhalb von zwei Wochen)
Der GKV-Spitzenverband übernimmt dabei wichtige Aufgaben insbesondere für die Weiterentwicklung von Qualität und Transparenz in der Pflege.