GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 12.12.2013 Heilmittel: Einigung bei Rahmenvorgabe 2014 - Richtlinie soll anwenderfreundlicher werden

GKV-Spitzenverband

Für die Rahmenvorgaben für Heilmittel 2014 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) nach längeren Verhandlungen eine Einigung auf dem Verhandlungswege erzielen können. Sie vereinbarten eine Steigerung des Ausgabenvolumens für die bundesweiten Anpassungsfaktoren in Höhe von 3,25 Prozent beziehungsweise um mehr als 150 Millionen Euro. „Hinzu kommen auf der Landesebene der regionale Anpassungsbedarf wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten und die Entwicklung der Preise“, erklärte KBV-Vorstand Regina Feldmann.

„Die in den Rahmenvorgaben vereinbarte Anpassung des Ausgabenvolumens ist eine gute Basis um die Versorgungssicherheit und Qualität auch im nächsten Jahr sicherzustellen“, sagte Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Die Bundesvertragspartner einigten sich zudem auf eine Anpassung der Heilmittelausgaben rückwirkend für das laufende Jahr um plus 0,5 Prozent. Im Jahr 2012 lagen die Ausgaben für Heilmittel nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei etwas über 4,7 Milliarden Euro.

Darüber hinaus empfehlen GKV-Spitzenverband und KBV den regionalen Verhandlungspartnern, zu prüfen, ob die Richtgrößenprüfung zugunsten von Prüfverfahren abgelöst werden kann, die sich an Versorgungszielen orientieren. In diesem Zusammenhang einigten sie sich auch darauf, die Instrumente der Heilmittelversorgung gemeinsam weiterzuentwickeln. Hierzu wollen sie unmittelbar die Beratungen zu einer Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie aufnehmen. Diese soll evidenzorientierter und anwenderfreundlicher werden. Dazu beabsichtigen KBV und GKV-Spitzenverband, in der ersten Jahreshälfte 2014 einen gemeinsamen Konzeptvorschlag in die Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses einzubringen. Zum Maßnahmenpaket gehört auch, dass zukünftig einheitlich auf dem Rezept nur noch die Angabe der therapierelevanten ICD-10-codierten Diagnose statt der ausformulierten Diagnose im Klartext zu erfolgen hat. Dies ist bislang nur für solche Verordnungen, bei denen es sich um Praxisbesonderheiten oder langfristigen Heilmittelbedarf handelt, eine verpflichtende Angabe. Eine Unterscheidung soll ab dem 01.07.2014 nicht mehr erfolgen.

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