STATEMENT - BERLIN, 28.09.2012 Patientenrechtegesetz greift zu kurz

GKV-Spitzenverband

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Patientenrechtegesetz erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Die Stärkung der Rechte der Patienten ist ebenso notwendig wie überfällig. Das Parlament hat nun die Chance, den Gesetzentwurf dort zu verbessern, wo es aus Patientenperspektive notwendig ist. Insbesondere sollte beim Verdacht auf Behandlungsfehler die Beweisführung für die Betroffenen erleichtert werden. Die schlichte Kodifizierung der gegenwärtigen Rechtsprechung greift hier deutlich zu kurz“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Ein zentrales Anliegen des GKV-Spitzenverbands ist es, die Rechte des Patienten in der Arztpraxis zu stärken, wenn er sich den wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte ausgesetzt sieht. Kiefer weiter: „Bei den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke. Wir brauchen klare Widerspruchsfristen für die kranken Menschen, denen in der Arztpraxis eine Leistung angeboten wurde, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Es sollte eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist gelten. Das bringt dem Patienten Zeit, sich selbst zu informieren, die Aussagen des Arztes vielleicht mit einer Recherche beim IGeL-Monitor zu überprüfen und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht. Hier hoffen wir auf Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsprozesses.“