STATEMENT - BERLIN, 19.06.2012 Mehr Patientenrechte nach Ärztefehlern

GKV-Spitzenverband

"Wir brauchen eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) anlässlich der heutigen Präsentation der aktuellen Behandlungsfehler-Statistik durch die Bundesärztekammer. „Heute müssen sich Patienten durch viele verschiedene Gesetzestexte arbeiten, um zu ihrem Recht zu kommen“, erklärte Kiefer. Es gebe ein rechtliches Wirrwarr. Die Rechte der Patienten müssten so weit wie möglich gebündelt werden. Nur informierte Patienten könnten ihre Rechte durchsetzen. Eine erleichterte Beweislastumkehr würde den Patienten sehr helfen. „Patienten müssten danach nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass sie einen Schaden erlitten haben“, sagte Kiefer. Im Gegensatz zu heute sollten die behandelnden Ärzte oder Kliniken dann im Zweifel beweisen müssen, dass der Behandlungsfehler nicht ursächlich für den Schaden verantwortlich war. Mit so einer abgeschwächten Beweislastumkehr würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen gestärkt, erklärte Kiefer. Er forderte im Gespräch mit der NOZ eine Aufklärungspflicht für Ärzte und andere Leistungserbringer. „Um selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können, muss der Patient vom Arzt alle erforderlichen medizinischen Informationen erhalten“, so Kiefer. Statt neue Hürden beispielsweise durch Fachbegriffe und Fremdwörter aufzutürmen, müsse der Arzt die Informationen in einer für Laien verständlichen Sprache geben. Es brauche mehr Anreize, um Behandlungs- und Pflegefehler und sonstige Medizinschäden zu vermeiden. „Freiwillige Meldesysteme müssen endlich von der Theorie in die Praxis überführt werden“, so Kiefer in der NOZ.

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