PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 31.05.2012 Ganz normal für die gesetzlichen Kassen: Umfassende Betreuung durch Hebammen für Schwangere und nach der Geburt

GKV-Spitzenverband

Für viele werdende Eltern ist eine Schwangerschaft ohne Hebamme undenkbar. Schon vor der Geburt ist die Hebamme für sie zentraler Ansprechpartner und Bezugsperson in einem, ihr Rat und ihre Unterstützung eine wichtige Stütze auf dem Weg in ein neues Leben. Gesetzlich versicherte Frauen haben einen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme – und zwar während der Schwangerschaft, der Geburt sowie nach der Entbindung.

Gefragter Rat

2011 übernahm die GKV für ihre Mitglieder Hebammenleistungen in Höhe von rund 433 Millionen Euro. Im Jahr 2007 waren die Ausgaben mit knapp 332 Millionen Euro um rund 30 Prozent niedriger – und das obwohl 2007 mit 687.233 Säuglingen 6.820 mehr Neugeborene gezählt wurden als vier Jahre später. Als diskutierte Erklärung für die gegenläufige Entwicklung von Geburtenzahlen und in Anspruch genommenen Hebammenleistungen benennt ein Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) den zunehmenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf schwangerer Frauen und junger Mütter. Als Gründe werden unter anderem eine schwindende familiäre Unterstützung sowie eine größere Unsicherheit der Frauen im Vergleich zu früher aufgeführt . Mit ihrem Angebot einer umfassenden Hebammen-Betreuung wird die GKV den sich wandelnden Bedürfnissen der werdenden Mütter gerecht.

Parallel zu dem zunehmenden Betreuungsbedarf hat sich die Anzahl der in Deutschland tätigen Hebammen erhöht. So ist laut BMG-Bericht die Zahl der insgesamt an Krankhäusern tätigen Hebammen von 1991 bis 2010 um 18,9 Prozent gestiegen. Das Verhältnis von in Krankenhäusern tätigen Hebammen zu Lebendgeborenen hat sich im selben Zeitraum um 46 Prozent erhöht, von 10,6 Hebammen auf 1.000 Lebendgeborenen in 1991 auf 15,5 Hebammen auf 1.000 Lebendgeborenen in 2010. Eine positive Entwicklung gibt es auch bei der Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen zu verzeichnen: sie stieg zwischen 2009 und 2011 um 8,6 Prozent auf 17.663.

In guten Händen nicht nur während der Geburt

Während der Schwangerschaft haben gesetzlich versicherte Frauen Anspruch auf zwölf Beratungen und auf einen Geburtsvorbereitungskurs bis maximal 14 Stunden durch eine Hebamme. Sie ist in dieser Zeit nicht nur Ansprechpartnerin für hebammenhilfliche Fragen, sondern steht den Schwangeren bei sämtlichen Anliegen rund um die Themen Geburt und Mutterschaft zur Seite. Liegen Schwangerschaftsbeschwerden vor, stehen den Schwangeren ebenfalls Hebammen unbegrenzt zur Verfügung. Wenn gewünscht, können Hebammen auch die im Mutterpass vorgesehene Mutterschaftsvorsorge übernehmen – ausgenommen sind Ultraschalluntersuchungen - die von ärztlicher Seite durchgeführt werden müssen. Seit einigen Jahren finanziert die GKV darüber hinaus individuelle Vorgespräche bis zu drei Stunden zwischen der Schwangeren und der Hebamme über Fragen insbesondere zur klinischen aber auch zur außerklinischen Geburt. Denn wo die Entbindung mit qualifizierten Hebammen stattfinden soll, können die Schwangeren auswählen. So zahlt die GKV die Kosten für eine Hausgeburt, eine Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder in einer Klinik.

Nach der Entbindung kommt die GKV für eine Hebammen-Begleitung während des Wochenbetts und darüber hinaus auf. Der Leistungskatalog umfasst maximal 20 Hebammen-Besuche bis zu zehn Tagen nach dem Geburtstermin sowie danach insgesamt sechszehn weitere Beratungen innerhalb der ersten acht Lebenswochen des Neugeborenen. Oftmals bieten Hebammen auch Kurse für Rückbildungsgymnastik bis maximal zehn Stunden an, die ebenfalls von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Bis zum Ende der Abstillphase haben die Mütter dann noch einen Anspruch auf Beratung bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings. Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich Art und Umfang der übernommenen Hebammen-Leistungen nach dem gewählten Tarif. Privat versicherte Frauen sollten daher die gewünschte Hebammenbetreuung im Vorfeld mit ihrem Versicherungsunternehmen abklären.

GKV ermöglicht Wahlfreiheit

Auch hinsichtlich der Geburt ermöglicht die GKV die Freiheit, die sich viele Frauen wünschen. So deckt sie nicht nur die Hebammen-Leistungen im Rahmen einer Kranken-haus-Geburt ab, sondern bezahlt die Entbindungshilfe auch bei einer Geburt in den eigenen vier Wänden oder in einem Geburtshaus. Der Anteil dieser außerklinischen Geburten steigt seit einigen Jahren wieder verhalten an, von knapp 1,5 Prozent im Jahr 2008 auf 1,7 Prozent in 2010. Ebenfalls im GKV-Leistungskatalog enthalten ist die Begleitung der Geburt durch eine Beleghebamme. Sie arbeiten freiberuflich und haben in der Regel Verträge mit einer oder mehreren Geburtskliniken abgeschlossen, in denen sie Schwangere bei der Entbindung begleiten.

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