PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 18.05.2012 Endlich einheitliche Rechtsgrundlagen zu hebammenhilflichen Leistungen!

GKV-Spitzenverband

Bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett stehen den Frauen seit jeher Hebammen zur Seite. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert umfassende Beratungsleistungen in allen Bereichen rund um die Geburt, wie Vorgespräche vor einer außerklinischen Entbindung, Wochenbettbetreuungen, Beratungen bei Stillproblemen usw..

Vor diesem Hintergrund begrüßt der GKV-Spitzenverband ausdrücklich den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 08.05.2012 zur Verankerung der Leistungen von Hebammen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Seit Jahren hatte sich der GKV-Spitzenverband dafür eingesetzt, eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe zu schaffen und strukturelle Änderungen für die Sicherung einer hohen Qualität der Hebammenleistungen in der Schwangerschaft, bei den Geburten und im Wochenbett vorzunehmen. Denn bis dato sind nur Regelungen zur Vergütung der Hebammen dort verankert; Regelungen zu Leistungen und zur Qualitätssicherung fehlen.

Diesem Anliegen nimmt sich die Politik mit dem Änderungsantrag nun an. Der Status der Hebammen entspräche somit künftig dem der anderen im SGB V genannten Leistungserbringern wie Logopäden und Physiotherapeuten sowie Hilfsmittelerbringern. Mit dem Gesetzesvorhaben würden die vielfach geforderten und berechtigten Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen anerkannt und erstmalig wären auch Regelungen über qualitätssichernde Maßnahmen bei der Versorgung mit Hebammenhilfe im Gesetz manifestiert. Dies bietet nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Ziel, eine qualitativ gesicherte und gute Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe zu gewährleisten.

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