STATEMENT - BERLIN, 28.03.2011 Hinter IGeL-Leistungen stecken ökonomische Motive

GKV-Spitzenverband

„Es wäre besser, wenn die Zulassung als Kassenarzt nur noch auf Lebenszeit vergeben würde. Sie würde automatisch erlöschen, wenn ein Arzt sich zur Ruhe setzt. Die Zulassung auf Zeit wäre ein wichtiger Schritt, um die zu hohe Zahl der Ärzte in den Städten zu senken“, forderte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit „Die Welt“ (Samstagsausgabe) im Hinblick auf ein Umdenken in der ärztlichen Bedarfsplanung. „Es gibt rund 45 000 niedergelassene Ärzte mehr als noch vor 20 Jahren. Es gibt aber ein Verteilungsproblem“, so Pfeiffer weiter.

Als unseriös kritisiert sie das Verhalten vieler Ärzte bei den sogenannten IGeL-Leistungen: „Die Ärzte bieten individuelle Gesundheitsleistungen an, weil sie offenbar meinen, dass sie nicht genug verdienen. Dahinter stehen klare ökonomische Motive. Wenn diese Leistungen medizinisch notwendig wären, würden sie von den Kassen bezahlt. Patienten sollten genau nachfragen, was ihnen da verkauft wird. Bei diesen IGeL-Verkaufsgesprächen in der Arztpraxis muss ich immer an Haustürgeschäfte durch Staubsaugervertreter denken. Da werden auch viele Leute leicht überrumpelt oder verunsichert und kaufen etwas, was sie eigentlich nicht brauchen.“

Hintergründe:

Grafik: Entwicklung der Arztzahlen (JPG, 293 KB)

IGeL-Leistungen: Unter IGeL finden sich im Einzelfall medizinisch sinnvolle Leistungen, die jedoch nicht zu den Aufgaben der GKV gehören. Entgegen weit verbreiteter Meinungen waren diese Leistungen wie z. B. Reiseschutzimpfungen auch noch nie Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs, d.h. sie wurden auch nicht gestrichen. IGeL umfassen weiterhin Leistungen, über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen oder die risikoreich sind (z. B. Ozontherapie). Hierzu gehören auch ungenügend erprobte Methoden, deren Risiken bislang gar nicht oder nicht gut untersucht und daher nicht kalkulierbar sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seit 2004 weit über 400 Beschlüsse gefasst und dies mehrheitlich für eine Ausweitung des Leistungskataloges. Ab 2011 neu sind z. B. Konkretisierung und Qualitätsverbesserung der „Schwangeren“- Ultraschalluntersuchung, Balneophoto Therapie als Wannenvollbad, Kapselendoskopie (des Dünndarms) bei unklarer „Okkulter Blutung“ und Diamorphin Substitution.

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