GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 27.07.2015 Erstattungsbetrag für fixe Wirkstoffkombination für COPD-Patienten vereinbart

GKV-Spitzenverband

Das pharmazeutische Unternehmen GlaxoSmithKline (GSK) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Anoro® (Wirkstoffkombination: Umeclidinium/Vilanterol) geeinigt. Anoro® ist zugelassen für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptom¬linderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD).

Anoro® gehört zu einer neuen Klasse von Fixkombinationen bestehend aus einem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (LABA) und einem langwirksamen Muskarin-Antagonisten (LAMA). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat der Wirkstoffkombination keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (bestehend aus LABA oder LAMA oder der Kombination beider Wirkstoffklassen) ausgesprochen. Mit dem verhandelten Erstattungsbetrag stellt Anoro® derzeit die günstigste Behandlungsalternative für COPD-Patienten dar, die eine fixe LAMA/LABA-Wirkstoffkombination benötigen.

Der vereinbarte Erstattungsbetrag befreit den verordnenden Arzt nicht von seiner Pflicht, generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung richtet sich auch hier nach den Vorgaben in § 12 SGB V.

Dr. Sang-Jin Pak, Geschäftsführer von GSK, bewertet die Verhandlungen als Erfolg für die Patienten: „Ich freue mich, dass mit der Vereinbarung die Versorgung der COPD-Patienten mit dieser Wirkstoffkombination in einem einfach anzuwendenden Inhalator sichergestellt wird. Analog zur Europäischen Arzneimittelbehörde EMA sieht auch GlaxoSmithKline eine vergleichbare Wirksamkeit zu anderen LAMA/LABA-Fixkombinationen gegeben, was in den Zulassungsstudien eindeutig gezeigt wurde.“

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Verhandlungen waren schwierig, zeichneten sich jedoch durch gegenseitigen Respekt und Fairness aus. Diese Einigung zeigt einmal mehr, dass das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz funktioniert und auch bei Arzneimitteln ohne belegten Zusatznutzen ein Verhandlungsergebnis möglich ist.“

COPD ist eine chronische, in der Regel fortschreitende Atemwegs- und Lungenerkrankung. Die Atemwege sind verengt und der Luftstrom wird beim Ausatmen behindert. Beta-2-Sympathomimetika und Muskarin-Rezeptor-Antagonisten sind atemwegserweiternde Arzneimittel, die das Atmen erleichtern.

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