STATEMENT - BERLIN, 22.09.2011 Patienten vor fragwürdigen Angeboten schützen!

GKV-Spitzenverband

Die Rechte von Patienten sind bisher weder abschließend noch zentral geregelt. Dies führt dazu, dass sich die Patienten nicht „mit einem Blick“ über ihre Rechte informieren können. Der GKV-Spitzenverband setzt sich für ein Patientenrechtegesetz ein und hat dafür ein Positionspapier vorgelegt.

Ein zentrales Anliegen des GKV-Spitzenverbands ist es, die Rechte des Patienten in der Arztpraxis zu stärken, wenn er sich den wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte ausgesetzt sieht. „Bei den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der Berliner Zeitung.“ Es widerspräche dem ärztlichen Ethos, kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterzujubeln, so Kiefer weiter. Er fordert im Gespräch mit der Berliner Zeitung klare Widerspruchsfristen für die kranken Menschen, denen in der Arztpraxis eine Leistung angeboten wurde, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen: „Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht“, sagte Kiefer.

Der Umsatz der Ärzte mit den sogenannten IGeL-Angeboten ist seit 2005 um rund 50 Prozent auf ca. 1,5 Milliarden Euro jährlich gestiegen, wie aus dem WIdO-Monitor Ausgabe 2/2010 hervor geht.

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