STATEMENT - BERLIN, 20.12.2012 Bedarfsplanung wird zielgenauer

GKV-Spitzenverband

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am heutigen Tag die Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Damit kann - wie im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen - ab 1. Januar 2013 die Versorgung mit ärztlichen Leistungen zielgenauer geplant werden.

„Ich bin froh über den Beschluss, denn damit haben Ärzte und Krankenkassen heute im Gemeinsamen Bundesausschuss einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht, um die gute Versorgung der Patienten auch in Zukunft zu sichern. Durch die genauere Planung kann die richtige Verteilung der Hausärzte und Psychotherapeuten besser im Blick behalten werden. Aber eine bessere Bedarfsplanung alleine schafft keine bessere Versorgung. Jetzt ist es wichtig, dass der Hausarzt innerhalb der Ärzteschaft aufgewertet wird. Gerade angehende Mediziner müssen davon überzeugt werden, sich für den Hausarztberuf zu entscheiden. Bei den Psychotherapeuten wird es nach dem G-BA-Beschluss künftig darauf ankommen, zusammen mit der Ärzteschaft eine bessere Verteilung zwischen Stadt und Land zu organisieren“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

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