STATEMENT - BERLIN, 31.10.2014 Gesetzgeber schlägt bei Innovationsförderung falschen Weg ein

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband teilt die in der FAZ geäußerten Kritik an den Plänen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zum Aufbau eines Innovationsfonds.

„Das Ziel des Gesetzgebers, neue Versorgungsformen zu fördern, ist richtig, der im Gesetzentwurf skizzierte Weg dahin jedoch falsch. Danach soll künftig der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, für welche Projekte einzelne Krankenkassen ihr Geld ausgeben sollen. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss einen Rahmen in Form von Förderkriterien vorgibt, steht außer Frage. Die Entscheidungskompetenz über eine Einzelförderung bedeutet jedoch eine Abkehr vom Prinzip, die Versorgung durch die Vertragspartner zu gestalten. Dies umso mehr als in dem geplanten Innovationsausschuss systemwidrig auch das Bundesgesundheitsministerium vertreten sein soll. Diese Konstruktion widerspricht sowohl dem Prinzip der Selbstverwaltung als auch dem Wettbewerbsgedanken. Die inhaltliche und wissenschaftliche Bewertung der Anträge sollte durch einen unabhängigen Expertenrat erfolgen. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinsame Bundesausschuss dann in der heutigen Besetzung entscheiden.

Ebenfalls unverständlich ist der geplante Aufbau eines Sondervermögens beim Bundesversicherungsamt, um die Finanzmittel für den Innovationsfonds zu verwalten. Das könnte sparsamer und effektiver mit dem Umlageverfahren der Kassen organisiert werden. Damit blieben die Beitragsgelder auch vor dem Zugriff Dritter geschützt. Es ist ansonsten zu befürchten, dass ein solches Sondervermögen Begehrlichkeiten der Politik weckt und schlussendlich Beitragsgelder für andere Sonderaufgaben verwendet werden. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Finanzmittel nur in dem Umfang erhoben werden, wie sich der Bedarf aus den bewilligten Förderbescheiden ergibt“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.