PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 07.03.2014 Zweiter Erstattungsbetrag für Bestandsmarktarzneimittel (Januvia®, Xelevia®, Janumet® und Velmetia®) vereinbart.

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband und die pharmazeutischen Unternehmer MSD Sharp & Dohme GmbH sowie die Berlin-Chemie AG haben sich im Rahmen des AMNOG-Verfahrens auf einen Erstattungsbetrag für die Arzneimittel Januvia® und Xelevia® (Wirkstoff: Sitagliptin) sowie für die Arzneimittel Janumet® und Velmetia® (Wirkstoff: Sitagliptin/Metformin) geeinigt. Sitagliptin und Sitagliptin/Metformin sind bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle indiziert.

Voraussetzung für die Erstattungsbetragsverhandlung waren die Beschlussfassungen des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) vom 1. Oktober 2013, die in einem Teil der Anwendungsgebiete einen Anhaltpunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie feststellten.

Nach geltender Gesetzeslage können auch Arzneimittel bewertet werden, die vor dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht worden sind (sog. Bestandsmarkt). Der Bestandsmarktaufruf ist auch Gegenstand im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum 14. SGB V-Änderungsgesetz. Bereits gefasste G-BA-Beschlüsse sollen hiervon unberührt sein und weiterhin als Grundlage für die Vereinbarung eines Erstattungsbetrages dienen.

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