eGK
Die elektronische Gesundheitskarte und die sich im Aufbau befindende einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur schaffen die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten.
EHIC
Auf der Rückseite der eGK ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aufgebracht. Diese ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland.
eAU
Im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden auch Mehrwertanwendungen der eGK geprüft. Hierzu zählt unter anderem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die elektronische Meldung von meldepflichtigen Erkrankungen.
Videosprechstunde
Damit Patienten die Videosprechstunde sicher nutzen können, regelt der GKV-Spitzenverband mit seinen Vertragspartnern die technischen Anforderungen an die Videosprechstunde. Anbieter von Diensten zur Durchführung von Videosprechstunden müssen einen Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz, die Informationssicherheit sowie funktionale Aspekte erbringen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene treffen nach § 134 Abs. 4 Satz 1 SGB V eine Rahmenvereinbarung über die Maßstäbe für die Vereinbarungen der Vergütungsbeträge für digitale Gesundheitsanwendungen.
Digitale Gesundheitskompetenz
Digitale Gesundheitskompetenz bedeutet, gesundheitsrelevante Informationen in Bezug auf digitale Anwendungen und digitale Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen/einzuschätzen und anzuwenden. Gemäß § 20k Absatz 2 SGB V hat der GKV-Spitzenverband am 24. November 2020 erstmalig Regelungen zu Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz getroffen.
Innovationsfonds
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden in den §§ 92a und b SGB V die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Innovationsfonds geschaffen. Ende 2016 wurden erstmals Projekte aus den Bereichen "Neue Versorgungsformen" und "Versorgungsforschung" ausgewählt, die eine Förderung erhalten. Der Innovationsfonds hat die Erwartungen weit übertroffen.
Datenaustausch
Der GKV-Spitzenverband unterstützt seine Mitgliedskassen und deren Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, indem er Festlegungen zur elektronischen Datenübertragung zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern sowie Leistungserbringern trifft.
Schutz der Sozialdaten
Der GKV-Spitzenverband hat gemäß der Regelung des § 217f Abs. 4b SGB V die Aufgabe, Richtlinien für die sichere Kommunikation der Krankenkassen mit ihren Versicherten zu erstellen. Konkret werden in der Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme festgelegt, die von den Krankenkassen beim Kontakt mit Versicherten zu beachten sind.