Arzneimittel-Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Festlegung von Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V zum 01.11.2006 Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 28.08.2006

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 28.08.2006 den Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus weiteren 130 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V ) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen haben sie den 01.11.2006 festgelegt. Arzneimittel der 130 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.

Folgende Dateien stehen zum Download bereit:

Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.11.2006) (PDF, 19 KB)

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für alle bekannten Wirkstärken-Packungsgrößenkombinationen (01.11.2006) (PDF, 301 KB)

Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.11.2006) (PDF, 12 KB)

Alle Dateien als ZIP-Archiv (01.11.2006) (ZIP, 247 KB)