Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 07.04.2008 den Beschluss gefasst, in Folge der Festbetragsanpassung zum 01.06.2008, für Arzneimittel aus 47 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3 (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 SGB V) Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festzulegen. Als Inkrafttretenstermin für die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen haben sie ebenfalls den 01.06.2008 festgelegt. Arzneimittel der 47 Festbetragsgruppen, deren Apothekenverkaufspreise dann diese Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, werden von der Zuzahlung freigestellt.
Folgende Dateien stehen zum Download bereit:
1. Beschluss zu Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.06.2008) (PDF, 15 KB)
3. Erläuterungen zu den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen (01.06.2008) (PDF, 14 KB)